Der Lehrkräftemangel in NRW ist enorm. So wird das Land auch zum nächsten Schuljahr Lehrkräfte von ihrer Stammschule an eine andere Schule mit größerer Personalnot abordnen – als ein Mittel zur besseren Unterrichtsversorgung. Wer abgeordnet wird, entscheidet die Schulbehörde. Dies hängt von verschiedenen Kriterien ab. In mehreren Eilverfahren haben wir diese Auswahlkriterien als intransparent und nicht nachvollziehbar kritisiert und Recht behalten. Wie das Land die Auswahlmethode nach den jüngsten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Münster nun objektiver aufstellen muss und welche Rechte betroffene Lehrkräfte haben, erklären wir unseren Mitgliedern in einem Infoblatt. (Jetzt im Downloadcenter verfügbar). Es ist klar: Abordnungen schaffen keine neuen Lehrkräfte. Eine Strategie, die den Mangel auf Kosten der Attraktivität des Berufs umverteilt, ist nicht erfolgversprechend, sondern kontraproduktiv.
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